Versiegelung im Kleingarten
- Eine Versiegelung (im Kleingarten) ist jede Maßnahme, die das Eindringen von Niederschlagswasser in den Boden ausschließt oder erheblich behindert.
- Neben der Grundfläche der Laube (max. 24 m² auch wenn die Laube größer ist) dürfen höchstens 6 % der verbleibenden Kleingartenfläche versiegelt werden. Der Anteil größerer Lauben (> 24 m²) fließt in die Berechnung der versiegelten Fläche ein.
- Vom Versiegelungsverbot erfasst werden alle Maßnahmen, die den Boden mit einer festen Schicht überziehen.
- Ortbeton, also Flächen welche vor Ort aus Beton gegossen werden sind ebenso verboten, wie Wegplatten oder Steine (Pflaster) welche in Beton eingebettet werden!
Beispiel:
Kleingartenfläche: 400 m²
Laube: - 24 m²
Restfläche: = 376 m²
Versiegelung: 6 % aus 376 m = 22,56 m²
Diese 26,56 m² teilen sich auf die Gesamtflächen aus
- befestigten Wegen (Pflasterwege, Plattenwege, Kieswege)
- Wege mit Rinden- oder Hackmulch mit fester Untergrundfolie
- Terrasse
- Schuppen und/oder Geräteboxen
- Beeteinfassungen aus Stein/Kunststoff in breiter Ausführung
- Fläche für den Pool
- Flächen für Fundamentgebundene Aufbauten für Freizeit und Sichtschutz
- Gewächshäuser, sofern diese keinen offenen Boden haben (z. B. gepflastert sind)
auf.
Kleingartenverein "Nordlicht" e. V. - Mitglied im Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e. V.