Kleingartenanlage "Nordlicht" e. V.           1983/84 - 2024
  40 Jahre grüner Daumen  

Versiegelung im Kleingarten

  • Eine Versiegelung (im Kleingarten) ist jede Maßnahme, die das Eindringen von Niederschlagswasser in den Boden ausschließt oder erheblich behindert.
  • Neben der Grundfläche der Laube (max. 24 m² auch wenn die Laube größer ist) dürfen höchstens 6 % der verbleibenden Kleingartenfläche versiegelt werden. Der Anteil größerer Lauben (> 24 m²) fließt in die Berechnung der versiegelten Fläche ein.
  • Vom Versiegelungsverbot erfasst werden alle Maßnahmen, die den Boden mit einer festen Schicht überziehen.
  • Ortbeton, also Flächen welche vor Ort aus Beton gegossen werden sind ebenso verboten, wie Wegplatten oder Steine (Pflaster) welche in Beton eingebettet werden!

Beispiel:

Kleingartenfläche:    400 m²

Laube:                            -  24 m²

Restfläche:                 = 376 m²

Versiegelung:           6 % aus 376 m = 22,56 m²


Diese 26,56 m² teilen sich auf die Gesamtflächen aus

  •  befestigten Wegen (Pflasterwege, Plattenwege, Kieswege)
  • Wege mit Rinden- oder Hackmulch mit fester Untergrundfolie
  • Terrasse
  • Schuppen und/oder Geräteboxen
  •  Beeteinfassungen aus Stein/Kunststoff in breiter Ausführung
  • Fläche für den Pool
  • Flächen für Fundamentgebundene Aufbauten für Freizeit und Sichtschutz
  • Gewächshäuser, sofern diese keinen offenen Boden haben (z. B. gepflastert sind)

auf.


Kleingartenverein "Nordlicht" e. V. - Mitglied im Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e. V.