Garten der Vielfalt - unser Vereinswettbewerb
Mit dem Gartenjahr 2023 starten wir unseren neuen, vereinsinternen Wettbewerb "Garten der Vielfalt", welcher den vorangegangenen Wettbewerb "Schönster Garten", ablöst.
Was bedeutet VIELFALT?
Darunter verstehen wir die Symbiose einer vordergründigen und ausgeprägten kleingärtnerischen Nutzung, Obstbäume und Beerensträucher, Integration von Wasserstellen (Tümpeln) für Amphibien und Insekten, Stein und Altholzhaufen in die Struktur der Parzelle. Vogelhäuschen und Vogeltränken sind ebenso ein Bestandteil wie eine funktionierende Kompostwirtschaft und Stauden, sowie Blühstreifen einheimischen Ursprungs, für heimische Bienen und Insekten.
Wie erfolgt die Teilnahme am Wettbewerb
Prinzipiell ist jede Parzelle unserer KGA Bestandteil unseres internen Wettbewerbes. Ob der eigene Garten in die engere Auswahl für den "Garten der Vielfalt" des laufenden Jahres kommt, hängt allein von der persönlichen Bewirtschaftung der Parzelle ab.
Es kann sich auch jeder Unterpächter für den "Garten der Vielfalt" bewerben, wenn er aus seiner Sicht die untenstehenden Bewertungskriterien (überwiegend) erfüllt.
Ein Garten kann auch durch den/die betreffenden Wegeobmann/frau auf eigene Initiative oder auf Vorschlag der Nachbarn (über den/die Wegeobmann/frau), dem Vorstand vorgeschlagen werden.
Der Vorstand schlägt in Zusammenarbeit mit der Gartenfachberatung (auf Grundlage von Außenbesichtigung) Kandidaten vor.
Alle Bewerbungen und Vorschläge werden ausgewertet (Vorstand, Gartenfachberatung, WO) und bei Notwendigkeit vor Ort geprüft.
Bewerbungen und/oder Vorschläge sind bis zum 31. Juli des laufenden Jahres einzureichen. Der Gewinner wird dann in der 1. Mitgliederversammlung des Folgejahres geehrt.
BEWERTUNGSKRITERIEN
- Sichtbare (von außen) Gemüsebeete
- Erweiterte (über den 10%igen Pflichtanteil) Beetfläche(n)
- Ausreichender Bestand an Obstbäumen und Beerensträuchern
- Pflegezustand (Schnitt) der Gehölze (Nutz- und Ziergehölze), inklusive Höhenvorgaben
- Naturnahe Gestaltung der Parzelle (Einfassungen, Wege, Materialien, Mischkultur, u. a. m.)
- Vielfältige, möglichst einheimische Stauden sowie Wildblumenstreifen als Insektenweide
- Wiese statt "Englischer Rasen"
- Biotope, Nistplätze, Tränken für unsere einheimischen Amphibien, Insekten und Vögel
- Nachweisbare Kompostwirtschaft (weitestgehender Verzicht auf Fremdentsorgung von Gartenschnitt)
- Nachhaltige Wasserwirtschaft (Regentonnen, wassersparende Bewässerungsmaßnahmen
- Weitestgehender Verzicht auf Chemie zur Vorbeugung und Bekämpfung beim Pflanzenschutz
- Weitestgehende Verwendung von biologischen Düngern und Pflanzenstärkungsmitteln
Unter "weitestgehend" verstehen wir hier die Beschränkung auf den unverzichtbaren Einsatz, wenn es keine alternative (bessere) Lösung mehr gibt. Es kann zu Situationen kommen, wo der biologische Pflanzenschutz allein nicht mehr ausreichen kann. Das trifft auch auf die Fremdentsorgung von Gartenabfällen (z. B. weißer Sack, Hausmüll) zu, hier insbesondere bei der Entsorgung befallener Pflanzen (z. B. "Braunfäule") oder bei der Entsorgung gefällter Bäume oder der Entfernung von Hecken/Sträuchern inkl. Wurzelwerk.
Foto: S. Holz/KGA
Kleingartenanlage "Nordlicht" e. V. - Mitglied im Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e. V.