Die Gartenordnung unserer KGA
Stand Mai 2014
Diese Ordnung beinhaltet spezifische Regelungen der KGA "Nordlicht" e. V. und ergänzt bestehende, rechtsverbindliche Ordnungen des Verbandes
- Der Kleingarten ist produktiv durch Obst- und Gemüsepflanzungen (mindestens 1/3 der Gesamtfläche, davon mindestens 10 % Beetflächen) sowie ästhetisch schön durch Blumen, Zierpflanzen und Sträucher zu nutzen.
- Niedrige und halbhohe Ziergehölze (einschließlich Nadelgehölze) dürfen eine Wuchshöhe von 2,50 m haben.
- Hochwachsende und besonders ausladende Bäume, insbesondere Waldbäume und Walnussbäume dürfen nicht gepflanzt werden.
- Die Gesamtfläche aller Nadelgehölze im Kleingarten darf nicht 10 m² überschreiten.
- Hecken als Einfriedung am Weg sowie zu den Nachbargrundstücken dürfen eine maximale Höhe von 1,25 m nicht überschreiten und die Wege nicht einengen.
- Die in der Gartenordnung des Bezirksverbandes geforderten Mindestabstände zu den Einfriedungen sind einzuhalten * Spindel- und Spalierobst (2,00 m), Halbstämme und Buschbäume (2,00 m), Sträucher und Hecken (0,70 m)
- Vorgesehene Pflanzenschutzmaßnahmen sollten bei Bedarf mit dem Gartenfachberater abgestimmt werden und die Nachbarn sind zu informieren. Bei der Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten und Schädlingen dürfen nur zugelassene Pflanzenschutzmittel angewandt werden, die mit der Angabe "Anwendung im Haus- und Gartenbereich" versehen sind. Die Anwendung von Herbiziden (Unkrautbekämpfungsmittel) ist verboten.
- Bei vorgesehenen Baumaßnahmen sind vor Baubeginn die Bauunterlagen (Baubeschreibung, Material, Zeichnung usw.) entsprechend der Baulichkeiten-Ordnung des Bezirksverbandes in 3-facher Ausfertigung zur Stellungnahme dem Vorstand zu übergeben. Der Vorstand leitet die Unterlagen zur Genehmigung an den Bezirksverband weiter. Bei Nichtgenehmigung muss, wenn mit den Baumaßnahmen begonnen bzw. diese vollendet wurden, der alte Zustand (Rückbau) wieder hergestellt werden.
- Zu den Nachbarn sind gute Beziehungen durch gegenseitige Hilfe und Unterstützung herzustellen. * Gartenfeste auf den Parzellen, deren Zeitdauer 22.00 Uhr überschreiten, sind mit den Nachbarn abzustimmen.
- Entsprechend der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung vom 24.07.1985 sind folgende Zeiten für die Arbeiten mit ruhestörendem Charakter einzuhalten: * Montag bis Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 20:00 Uhr * Samstag von 8:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 17:00 Uhr * Sonntag und Feiertage ist Ruhetag * Arbeiten, die unbedingt außerhalb der festgelegten ruhestörenden Arbeitszeiten durchgeführt werden müssen, sind durch den Vorstand schriftlich zu genehmigen. Eine Information an unsere Mitglieder erfolgt dann durch Aushang.
- Die festgelegte Mittagsruhe von 13:00 bis 15:00 Uhr ist täglich einzuhalten. Es ist verboten, in dieser Zeit die Anlage zu befahren (Ausnahme Einsatzfahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr, Rettungskräfte, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge). Sollte bei genehmigten Bauvorhaben ein Firmenfahrzeug zur o. g. Zeit die Anlage befahren müssen z. B. Materialanlieferung), benötigt es eine Sondergenehmigung des Vorstandes. * Während der Mittagsruhe muss darauf geachtet werden, dass spielende Kinder diese nicht stören.
- Das Befahren der Anlage mit Kraftfahrzeugen ist nur den Mitgliedern mit Garten (Ausnahmen sind Taxis und die unter Pkt. 11 aufgeführten Fahrzeuge) zur Be- und Entladung gestattet. Hierbei ist die Schrittgeschwindigkeit (max. 5 km/h) einzuhalten. Das Putzen, Waschen und Reparieren von Kraftfahrzeugen auf der Anlage (einschließlich dem Parkplatz) ist verboten.
- Die Ablagerung von Erdstoffen, Müll, Gartenabfällen, Bau- und anderen Materialien jeglicher Art auf den Gemeinschaftsflächen, auf dem Parkplatz und an den Zugängen/Zufahrten zu unserer Kleingartenanlage ist verboten.
- Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sowie der Gebrauch von Schusswaffen aller Art in der Anlage ist verboten.
- Das Verbrennen von Gartenabfällen ist verboten. Das gilt auch für offene Feuer (Lagerfeuer, Feuerkörbe/ Schalen u.a.)
- Das Wasser aus dem Tiefbrunnen ist unbedenklich und steht in den Sommermonaten auf Grund des geringen Grundwasserspiegels nur im begrenzten Umfang zur Verfügung. Für den sparsamen Umgang sind das Gießen von Gemüse- und Blumenpflanzen das aufgefangene Regenwasser zu nutzen. Für die Bewässerung aus unserer Anlage sind die Früh-. Abend- und Nachtstunden zu nutzen.
- Zulässig ist ein leicht transportables, nicht in das Erdreich eingelassenes Badebecken mit höchstens 3,60 m Durchmesser und einer Höhe von 0,90 m. Nicht mehr verwendete, alte oder defekte Badebecken sind zeitnah, spätestens zum 31.10 eines jeden Jahres zu entfernen. Bei dem abgeleiteten Wasser aus den Badebecken handelt es sich um Abwasser im Sinne des § 29 Abs. 2 des BWG und darf nicht in den Boden abgeleitet werden. Daher muss der Unterpächter eine entsprechende Entsorgung des Abwassers sicher stellen.
- Neue Mitglieder haben eine Aufnahmegebühr von 100,00 € pro Garten zu entrichten.
- Vor Übernahme eines Gartens sind 750,00 € auf das Konto der KGA "Nordlicht" e. V. zu überweisen. Die 750,00 € ergeben sich aus 50 Pflichtstunden á 15,00 €, die alle Mitglieder leisten mussten, bevor sie einen Garten erhielten.
- Für die Gemeinschaftsflächen und Anlagen unserer KGA ist nach Übernahme eines Gartens eine einmalige Zahlung von 750,00 € zu leisten. Die Aufnahmegebühr von 100,00 € wird in Anrechnung gebracht. Ratenzahlung für diese Leistung ist möglich, muss aber mit dem Vorstand vorher vereinbart werden. Bei Kündigung des Gartens wird die(se) Zahlung (abzüglich 10 % jährliche Abschreibung) rückerstattet. Zur Werterhaltung und Erweiterung der gemeinschaftlichen Flächen und Anlagen sind jährliche Umlagen möglich, deren Höhe in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden muss.
- In den Mitgliederversammlungen beschlossenen Pflichtstunden sind jährlich zu leisten. Sie können aber auch finanziell (15,00 € pro Stunde) abgegolten werden. Das Geld ist auf das Vereinskonto zu überweisen.
- Als Kontaktpersonen zur Beantwortung von Fragen und zur Klärung von Problemen stehen als erstes die Wegeverantwortlichen (Wegeobmann/frau) zur Verfügung. Kann durch diese keine Klärung herbeigeführt werden, so ist durch die Wegeobleute der Vorstand zu informieren. Selbstverständlich können auch sofort die Mitglieder des Vorstandes kontaktiert werden.
- Die Saisonabrechnung ist bis 31.07. des Jahres wie folgt der Wegeobfrau / dem Wegeobmann zu übergeben: * Zählerstände von Wasser und Elektroenergie (ohne Kommastelle) * Bestätigte geleistete Arbeitsstunden - was wurde wann, wo, und wie viel abgeleistet
- Die Übersichten über die erfolgten Fäkalienabfuhren werden erst zum Saisonende benötigt und sollten bis zum 31.10. eines jeden Jahres bei der Wegeobfrau/ dem Wegeobmann abgegeben werden.
- Im gegenseitigem Interesse ist es notwendig, dass Änderungen zur Person (Umzug, Heirat, Scheidung, Sterbefall, Telefonnummer usw.) umgehend dem Vorstand schriftlich mitzuteilen sind.
- Die auch nur vorübergehende Haltung von Nutztieren (Schweine, Ziegen, Schafe usw.) ist im Kleingarten verboten.
- Das mitbringen von Hunden ist erlaubt. Sie sind innerhalb der Anlage an der leine zu führen und so zu halten, dass die Ruhe in der Kleingartenanlage nicht gestört wird. Verunreinigungen durch Tiere auf den Wegen und Plätzen in der Kleingartenanlage sind durch die Hundehalter (Hundeführer) sofort zu entfernen. * Für etwaige Schäden, die durch Hunde verursacht werden, haftet der/die Tierhalter(in). * Die Tierhaltung kann bei Zuwiderhandlung untersagt werden.
- Die Eingangstore sind in den Sommermonaten spätestens ab 20:00 Uhr zu schließen und abzuschließen. In dem Zeitraum, wo es früher dunkel wird, ist der Verschluss ab "dunkel werden" durchzuführen. Vom 31. Oktober bis 15. März eines jeden Jahres sind alle Zugänge permanent geschlossen/verschlossen zu halten. Beim Rolltor ist darauf zu achten, dass es nicht im abgeschlossenem Zustand zugeschoben wird.
- Die bisherige Gartenordnung mit all ihren Änderungen und Ergänzungen wird mit der zustimmenden Beschlussfassung zur neuen Gartenordnung durch unsere Vereinsmitglieder auf der Mitgliederversammlung im Mai 2014 sofort außer Kraft gesetzt. Die neue Gartenordnung ist dann umgehend gültig.
Kleingartenverein "Nordlicht" e. V. - Mitglied im Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e. V.