Kleingartenanlage "Nordlicht" e. V.           1983/84 - 2024
  40 Jahre grüner Daumen  

Versicherung 

Eine Versicherung ist für jeden Unterpächter als Bestandteil des Unterpachtvertrages verpflichtend.


Das Hauptaugenwerk liegt dabei auf der HAFTPFLICHTVERSICHERUNG. Es ist im eigenem Interesse, als auch im Interesse der Nachbarn, sich für eventuelle Schäden abzusichern, welche von der eigenen Parzelle ausgehen könnten.

Insbesondere sei hier die Brandgefahr hervorgehoben. Gerne kann man den Versicherungsschutz auf eventuelle Schäden durch den Aufwuchs (Bäume/Sträucher),Wasserschäden, Elementarereignisse und vieles andere mehr, erweitern.

In der Auswahl des Versicherungsunternehmens ist jeder Unterpächter frei in der Entscheidung.

Wir empfehlen wegen des umfassenden und auf Kleingärten zugeschnittenen Angebot die FEUERSOZIETÄT Berlin Brandenburg.

Generalagentur Matthias Voss

der Feuersozietät Berlin Brandenburg AG

Landgrafenstraße 15

10787 Berlin

matthias.voss@feuersozietaet.de

Telefon: (030) 209 13 79-0

Fax: (030) 209 1379-22


Bei Abgabe einer Parzelle, läuft der Versicherungsvertrag des abgebenden Unterpächters (nach Unterschrift des Neupächters) noch weitere vier Wochen weiter. Erst dann kann dieser gekündigt werden.

Der Neupächter ist verpflichtet innerhalb dieser vier Wochen:

  • entweder den bestehenden Vertrag zu übernehmen 
  • oder einen eigenen Versicherungsvertrag abzuschließen und nachzuweisen


Kleingartenverein "Nordlicht" e. V. - Mitglied im Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e. V.