Eine Versicherung ist für jeden Unterpächter als Bestandteil des Unterpachtvertrages verpflichtend.
Das Hauptaugenwerk liegt dabei auf der HAFTPFLICHTVERSICHERUNG. Es ist im eigenem Interesse, als auch im Interesse der Nachbarn, sich für eventuelle Schäden abzusichern, welche von der eigenen Parzelle ausgehen könnten.
Insbesondere sei hier die Brandgefahr hervorgehoben. Gerne kann man den Versicherungsschutz auf eventuelle Schäden durch den Aufwuchs (Bäume/Sträucher),Wasserschäden, Elementarereignisse und vieles andere mehr, erweitern.
In der Auswahl des Versicherungsunternehmens ist jeder Unterpächter frei in der Entscheidung.
Wir empfehlen wegen des umfassenden und auf Kleingärten zugeschnittenen Angebot die FEUERSOZIETÄT Berlin Brandenburg.
Generalagentur Matthias Voss
der Feuersozietät Berlin Brandenburg AG
Landgrafenstraße 15
10787 Berlin
matthias.voss@feuersozietaet.de
Telefon: (030) 209 13 79-0
Fax: (030) 209 1379-22
Bei Abgabe einer Parzelle, läuft der Versicherungsvertrag des abgebenden Unterpächters (nach Unterschrift des Neupächters) noch weitere vier Wochen weiter. Erst dann kann dieser gekündigt werden.
Der Neupächter ist verpflichtet innerhalb dieser vier Wochen: