Liebe Gartenfreunde.
Für jeden Unterpächter kommt der Moment, wo es heißt Abschied vom Garten zu nehmen. Die Gründe hierfür können vielfältig sein.
Ein großes "Mysterium" ist dann oft die Erfassung und Bewertung der Gebäude (Aufbauten) und des Aufwuchses, also alles was an Pflanzen fest verwurzelt ist. Diverse andere bewertbare Materialien und Flächen ergänzen dann die WERTERMITTLUNG. Das Ergebnis der erfassten Einzelpunkte, wird dann in einem Wertermittlungsprotokoll (WEP) zusammengefasst.
Das Ergebnis der Wertermittlung ist dann die Grundlage für die Verkaufsverhandlung mit potentiellen Nachfolgern. Die Interessenten haben das Recht auf Einsichtnahme in das WEP. Sollte es durch den abgebenden Unterpächter verweigert werden, erhalten die Interessenten diese Informationen durch den Vorstand.
Kein potentieller Nachfolger ist verpflichtet, mehr als den ermittelten Betrag an die abgebenden UP zu zahlen. Ausgenommen hiervon sind etwa elektrische Garten- u./o. Haushaltsgeräte oder Gartenwerkzeug. Dies ist all einige Verhandlungssache der beiden Partner.
Um sich umfassend und rechtzeitig auf das absehbare Ende des Gartenlebens vorbereiten zu können, ist in nachstehender PDF die seit Januar 2023 gültige Form der Wertermittlungsrichtlinie einsehbar.
Mit freundlichen Grüßen
Vorstand der KGA Nordlicht e. V.
Kleingartenanlage "Nordlicht" e. V. - Mitglied im Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow. e. V.